Gebühren, Steuern & Vertragliches
Hier findest du Erläuterungen zur Kostenabrechnung sowie steuerliche und vertragliche Angelegenheiten.
10 Artikel in dieser Sammlung
Verfasst von Jamila

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Der Handel von Kryptowerten stellt kein Wertpapiergeschäft dar. Entsprechend kannst du bei uns keinen Freistellungsauftrag einreichen.
Verfasst von Jamila. Vor über einer Woche aktualisiert
Welche Kosten und Gebühren fallen an und wie werden diese abgerechnet?
Du zahlst 1% Nutzungsgebühr pro Jahr auf den Portfoliowert und 0,5% Transaktionskosten auf Transaktionen. Es gibt keine versteckten Kosten.
Verfasst von Jamila. Vor über einer Woche aktualisiert
Welche Steuern fallen bei einer Geldanlage mit coindex an?
Dein Investment mit coindex ist grundsätzlich steuerpflichtig. Für die Versteuerung stellen wir die notwendigen Daten zur Verfügung.
Verfasst von Jamila. Vor über einer Woche aktualisiert
Mit wem schließe ich Verträge ab?
Mit Nutzung der coindex Plattform schließt du Verträge mit der Sutor Bank und Bankhaus von der Heydt ab.
Verfasst von Jamila. Vor über einer Woche aktualisiert
Wo finde ich meine Verträge?
Eine Übersicht aller Verträge und Nutzungsbedingungen findest du im Bereich “Dokumente und Ressourcen” auf unserer Website.
Verfasst von Jamila. Vor über einer Woche aktualisiert
Wie kann ich meine Verträge kündigen?
Mit der Beendigung der Nutzung von coindex werden die Vertragsverhältnisse automatisch gekündigt.
Verfasst von Jamila. Vor über einer Woche aktualisiert
Wer ist mein Handelspartner?
Dein Handelspartner ist immer unser Bankpartner die Sutor Bank.
Verfasst von Jamila. Vor über einer Woche aktualisiert
Wie verdienen wir Geld?
Wir finanzieren uns über eine Nutzungsgebühr für die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform.
Verfasst von Jamila. Vor über einer Woche aktualisiert
Warum arbeiten wir mit Partnern zusammen?
Um dir ein regulatorisch konformes Produkt zu bieten arbeiten wir mit etablierten Finanzinstituten zusammen.
Verfasst von Jamila. Vor über einer Woche aktualisiert
Einlagensicherung bei Insolvenz
Die gesetzliche Einlagensicherung umfasst ausschließlich Euro-Beträge. Kryptowerte gelten aber im Falle einer Insolvenz als Sondervermögen.
Verfasst von Jamila. Vor über einer Woche aktualisiert